
Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die Brände bereits im Voraus verhindern oder ihre Folgen deutlich reduzieren sollen. Er findet zwar häufig in Gebäuden statt, beschränkt sich aber längst nicht nur darauf. Besonders bei Veranstaltungen spielt er eine immer größere Rolle.
Bei Shows, Demonstrationen mit Feuer, Kerzen oder ähnlichen Effekten muss beispielsweise eine Brandsicherheitswache – auch „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ genannt – anwesend sein. Dieser Bereich wird oft als passive Brandbekämpfung bezeichnet.
Baulicher Brandschutz – z. B. feuerbeständige Wände, Rettungswege
Anlagentechnischer Brandschutz – z. B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen
Organisatorischer Brandschutz – z. B. Brandschutzordnungen, Unterweisungen, Übungen
Der abwehrende Brandschutz – also der Einsatz der Feuerwehr – kommt dann zum Tragen, wenn vorbeugende Maßnahmen nicht ausgereicht haben. Sein Ziel ist es, Menschen zu retten, Brände zu löschen und Schäden zu minimieren.
Im Bauordnungsrecht dient er in erster Linie dem Schutz von:
Menschenleben
der Umwelt
der öffentlichen Sicherheit
Die gesetzlichen Vorgaben sind Mindestanforderungen. Zusätzlich stellen Versicherungen oft eigene Anforderungen, da ein guter baulicher und technischer Brandschutz die Versicherungskosten senken kann.
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