Fachausschuss 13: Vorbeugender Brandschutz
Paul Hahn
Leitung des Fachausschusses

Vorbeugender Brandschutz – einfach erklärt

Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die Brände bereits im Voraus verhindern oder ihre Folgen deutlich reduzieren sollen. Er findet zwar häufig in Gebäuden statt, beschränkt sich aber längst nicht nur darauf. Besonders bei Veranstaltungen spielt er eine immer größere Rolle.

Bei Shows, Demonstrationen mit Feuer, Kerzen oder ähnlichen Effekten muss beispielsweise eine Brandsicherheitswache – auch „Feuerwehrsicherheitswachdienst“ genannt – anwesend sein. Dieser Bereich wird oft als passive Brandbekämpfung bezeichnet.

Die drei Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes

  1. Baulicher Brandschutz – z. B. feuerbeständige Wände, Rettungswege

  2. Anlagentechnischer Brandschutz – z. B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen

  3. Organisatorischer Brandschutz – z. B. Brandschutzordnungen, Unterweisungen, Übungen

Wann greift der abwehrende Brandschutz?

Der abwehrende Brandschutz – also der Einsatz der Feuerwehr – kommt dann zum Tragen, wenn vorbeugende Maßnahmen nicht ausgereicht haben. Sein Ziel ist es, Menschen zu retten, Brände zu löschen und Schäden zu minimieren.

Warum ist vorbeugender Brandschutz so wichtig?

Im Bauordnungsrecht dient er in erster Linie dem Schutz von:

  • Menschenleben

  • der Umwelt

  • der öffentlichen Sicherheit

Die gesetzlichen Vorgaben sind Mindestanforderungen. Zusätzlich stellen Versicherungen oft eigene Anforderungen, da ein guter baulicher und technischer Brandschutz die Versicherungskosten senken kann.

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